In der vergangenen Woche wurde am 10.09.26 durch das Berliner Abgeordnetenhaus das „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Bibliotheken im Land Berlin“ verabschiedet. Für die Berliner Bildungs- und Kulturlandschaft ist damit ein großer Meilenstein erreicht. Die KOBV-Zentrale begrüßt das neue Gesetz als historischen und zukunftsorientierten Schritt, der die Bibliotheken als zentrale Orte der Bildung, Teilhabe, Kultur und sozialer Integration nachhaltig stärkt, indem es sie als „Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“ definiert. Diesen Erfolg verdanken wir dem unermüdlichen Einsatz, der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem konstruktiven Dialog zwischen Politik, Verwaltung und der bibliothekarischen Praxis. Für die KOBV-Zentrale bedeutet das Gesetzt konkret, dass ihr Betrieb nun als hoheitliche Aufgabe des Zuse-Instituts Berlin verankert wird.
