- Die Länder Berlin und Brandenburg betreiben gemeinsam dauerhaft den Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) als Beratungs- und Forschungseinrichtung und als Teil des bundesdeutschen Bibliotheksverbundwesens. Zweck des KOBV ist die Wahrnehmung und Weiterentwicklung bibliotheksdigitaler, technologischer, konsortialer, regionaler und nationaler Strukturversorgungsaufgaben für die Berliner und Brandenburger Bibliotheken im Rahmen der Kulturhoheit der Länder. Damit soll eine fortwährende Innovation der Bibliotheksregion Berlin-Brandenburg sichergestellt werden und die Sichtbarkeit der Bibliotheken und ihrer Bestände durch das KOBV-Portal gewährleistet werden.
- Der KOBV dient der grundlegenden kulturellen und wissenschaftlichen Strukturversorgung: Er agiert mit seiner Zentrale nutzungs- und technologieorientiert insbesondere zur Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Sichtbarkeit und der Vernetzung der Bibliotheken in der Region.
Er strebt eine Aufgabenteilung der Verbünde an und wirkt durch Kooperationen aktiv daran mit. Zum Bibliotheksverbund Bayern (BVB) unterhält der KOBV eine Strategische Allianz.
- Die KOBV-Bibliotheken erledigen insbesondere folgende Aufgaben dezentral:
- Erschließungsarbeiten (formale und sachliche),
- Retrokonversion, Digitalisierung,
- Mitarbeit am Aufbau und an der Pflege der Normdateien,
- Pflege des Bibliothekenführers,
- Erörterung und Klärung fachlicher Fragen.
Die KOBV-Bibliotheken stellen ihre lokalen Nachweise zum Zweck des regionalen Gesamtnachweises zur Verfügung. Für Bibliotheken gibt es derzeit folgende Möglichkeiten, ihre Daten in das KOBV-Portal einzubringen: (1) über ein eigenes Bibliothekssystem, (2) über die Kooperation mit einer anderen Bibliothek, (3) über die Teilnahme an einem Verbund, der als Subverbund Teil des KOBV-Verbundes ist, und (4) über die Teilnahme an der Verbundkatalogisierung im B3Kat.
Die KOBV-Bibliotheken stellen ihre Katalogisate den anderen Verbundpartnern, anderen Verbünden und sonstigen Interessierten für die eigene Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
4. Die Vertretung des KOBV in überregionalen Gremien und Arbeitsgruppen wird von der KOBV-Zentrale sowie den KOBV-Bibliotheken wahrgenommen. Bei Bedarf benennt die KOBV-Zentrale zu diesem Zweck Experten aus den KOBV-Bibliotheken zur Teilnahme an überregionalen Gremien Arbeitsgruppen.