Statuten des KOBV
Die Berliner und Brandenburger Bibliothekslandschaft ist mit rund 800 Bibliotheken in ihrer Dichte und Vielfalt einmalig in Deutschland. Die Bibliotheken spielen eine wichtige Rolle für den Kultur-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, bei der digitalen und analogen Wissensvermittlung für Bildung, Forschung und kulturelle Teilhabe sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Berlin und Brandenburg wollen diesen wichtigen Standortvorteil erhalten und an den Bedürfnissen des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes und denen der Bürgerinnen und Bürger nutzungsorientiert weiterentwickeln. Erklärtes Ziel ist es, die Bibliotheksangebote auf jeweils aktuellem technologischem Niveau weiterzuentwickeln und konsortial zu vernetzen.
- Die Länder Berlin und Brandenburg betreiben gemeinsam dauerhaft den Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) als Beratungs- und Forschungseinrichtung und als Teil des bundesdeutschen Bibliotheksverbundwesens. Zweck des KOBV ist die Wahrnehmung und Weiterentwicklung bibliotheksdigitaler, technologischer, konsortialer, regionaler und nationaler Strukturversorgungsaufgaben für die Berliner und Brandenburger Bibliotheken im Rahmen der Kulturhoheit der Länder. Damit soll eine fortwährende Innovation der Bibliotheksregion Berlin-Brandenburg sichergestellt werden und die Sichtbarkeit der Bibliotheken und ihrer Bestände durch das KOBV-Portal gewährleistet werden.
- Der KOBV dient der grundlegenden kulturellen und wissenschaftlichen Strukturversorgung: Er agiert mit seiner Zentrale nutzungs- und technologieorientiert insbesondere zur Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Sichtbarkeit und der Vernetzung der Bibliotheken in der Region.
Er strebt eine Aufgabenteilung der Verbünde an und wirkt durch Kooperationen aktiv daran mit. Zum Bibliotheksverbund Bayern (BVB) unterhält der KOBV eine Strategische Allianz.
- Die KOBV-Bibliotheken erledigen insbesondere folgende Aufgaben dezentral:
- Erschließungsarbeiten (formale und sachliche),
- Retrokonversion, Digitalisierung,
- Mitarbeit am Aufbau und an der Pflege der Normdateien,
- Pflege des Bibliothekenführers,
- Erörterung und Klärung fachlicher Fragen.
Die KOBV-Bibliotheken stellen ihre lokalen Nachweise zum Zweck des regionalen Gesamtnachweises zur Verfügung. Für Bibliotheken gibt es derzeit folgende Möglichkeiten, ihre Daten in das KOBV-Portal einzubringen: (1) über ein eigenes Bibliothekssystem, (2) über die Kooperation mit einer anderen Bibliothek, (3) über die Teilnahme an einem Verbund, der als Subverbund Teil des KOBV-Verbundes ist, und (4) über die Teilnahme an der Verbundkatalogisierung im B3Kat.
Die KOBV-Bibliotheken stellen ihre Katalogisate den anderen Verbundpartnern, anderen Verbünden und sonstigen Interessierten für die eigene Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
4. Die Vertretung des KOBV in überregionalen Gremien und Arbeitsgruppen wird von der KOBV-Zentrale sowie den KOBV-Bibliotheken wahrgenommen. Bei Bedarf benennt die KOBV-Zentrale zu diesem Zweck Experten aus den KOBV-Bibliotheken zur Teilnahme an überregionalen Gremien Arbeitsgruppen.
- Der KOBV als Verbund steht Bibliotheken aller Sparten und Subverbünde in Berlin und Brandenburg offen, soweit diese für die Allgemeinheit zugänglich sind und nicht gewinnorientiert wirtschaften oder einer gewinnorientierten Rechtsperson zugehören. Dazu gehören wissenschaftliche, öffentliche und für die Allgemeinheit zugängliche private und kirchliche Bibliotheken mit Sitz in Berlin oder in Brandenburg.
- Unter der Voraussetzung, dass die Bestände für die Allgemeinheit zugänglich sind, können Bibliotheken staatlich anerkannter privater Hochschulen in Berlin und Brandenburg Teilnehmer am KOBV werden. Werden Aufgaben von einem kooperierenden Bibliotheksverbund übernommen oder in Arbeitsteilung erbracht werden, finden dessen Regelungen im Hinblick auf Bibliotheken staatlich anerkannter privater Hochschulen Anwendung.
- Möchte eine Bibliothek im Sinne von Abs. 1 und 2 einen aktiven Status erlangen, bedarf es einer entsprechenden Mitteilung in Textform an die KOBV-Zentrale. Die Aufnahme bedarf eines Beschlusses des KOBV-Kuratoriums. Bibliotheken, die vor dem Inkrafttreten des novellierten Ländervertrages Mitglied im KOBV waren, bleiben KOBV-Bibliothek. Die KOBV-Zentrale führt eine öffentliche Liste mit aktiven Bibliotheken (KOBV-Bibliotheken).
- Möchte eine KOBV-Bibliothek ihren aktiven Status verändern, genügt eine Mitteilung in Textform an die KOBV-Zentrale.
- Für den KOBV besteht eine Zentrale (KOBV-Zentrale), welche Teil einer forschungsunterstützenden Einheit am Zuse-Institut Berlin (ZIB) ist. Die Leitung der KOBV-Zentrale am ZIB wird durch den Leiter/ die Leiterin oder den stellvertretenden Leiter/ die stellvertretende Leiterin der forschungsunterstützenden Einheit, in die die KOBV-Zentrale am ZIB eingegliedert ist, wahrgenommen.
- Die KOBV-Zentrale übernimmt für die Region Strukturversorgungsaufgaben. Diese werden in einem Aufgabenverzeichnis niedergelegt, das vom Kuratorium des KOBV mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität überprüft und ggf. angepasst wird. Das Aufgabenverzeichnis wird durch das Kuratorium und im Einvernehmen mit dem ZIB-Verwaltungsrat beschlossen.
- Die KOBV-Zentrale betreibt die Verhandlung und Vertragsverwaltung von konsortialen Lizenzen für elektronische Ressourcen für die Bibliotheken als Einrichtungen der Informationsversorgung insbesondere in den Ländern Berlin und Brandenburg.
- Die KOBV-Zentrale untersucht und entwickelt im Rahmen eigener Forschung Innovationen zur Stärkung der Informationsversorgung in den Ländern Berlin und Brandenburg sowie bedarfs- und aktualitätsgerechte Anpassungslösungen für die Zwecke der KOBV-Bibliotheken und ihrer Nutzenden.
- Die Forschungstätigkeit des KOBV gem. Absatz 4 erfolgt in Abstimmung mit dem Kuratorium und wird dem Verwaltungsrat des Zuse-Instituts Berlin regelmäßig, mindestens einmal jährlich, berichtet. Der Anteil an Forschungstätigkeit zur Sicherung der Innovationsfähigkeit beträgt mindestens zehn Prozent der planmäßigen personellen Arbeitskapazität der KOBV-Zentrale und soll 20 Prozent nicht überschreiten.
- Die KOBV-Zentrale kann neben den Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 4 in Abstimmung mit dem Kuratorium in geringem Umfang zusätzliche entgeltliche Leistungen anbieten. Eine mögliche Umsatzsteuerpflicht für diese Zusatzleistungen ist gesondert zu prüfen und zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leistungen sind gesondert auszuweisen.
- Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Unterstützung der Bibliotheken bildet die KOBV-Zentrale Arbeitsgruppen und bietet digitale Austauschmöglichkeiten an.
- Die KOBV-Zentrale vertritt den KOBV nach außen und geht Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen ein.
- Die KOBV-Zentrale kooperiert mit dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS), einer Einrichtung zur spartenübergreifenden Beratung, Unterstützung und Koordinierung von Digitalisierungsprojekten in Berlin.
- Das Kuratorium steuert den KOBV und die KOBV-Zentrale. Vorbehaltlich der Zuständigkeiten des ZIB-Verwaltungsrates gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik (ZInfG), zuletzt geändert am 2. Dezember 2020, trifft das Kuratorium für die KOBV-Zentrale alle Entscheidungen in grundsätzlichen und besonders bedeutsamen Angelegenheiten. Insbesondere beschließt es den Wirtschaftsplan der KOBV-Zentrale.
- Dem Kuratorium gehören als stimmberechtige Mitglieder an:
- die Leitungen der Universitätsbibliotheken folgender sieben staatlicher Universitäten in Berlin und in Brandenburg: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf, Universität Potsdam
- die Leitungen von zwei Bibliotheken von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen (je eine Vertretung aus Berlin und Brandenburg),
- die Leitungen von zwei Hochschul- und Spezialbibliotheken (je eine Vertretung aus Berlin und Brandenburg),
- die Leitungen der beiden Verbünde der Öffentlichen Bibliotheken in Berlin und in Brandenburg,
- die Leitung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz,
- je eine Vertretung der zuständigen Ministerien der Länder Berlin und Brandenburg,
- eine Vertreterin/ ein Vertreter des ZIB
- Voraussetzung für die Bibliotheksvertretungen im Kuratorium ist die Zuständigkeit des KOBV für die Einrichtung. Die Vertretungen aus den Gruppen „Fachhochschulbibliotheken“ und „Spezialbibliotheken“ werden von den jeweils zuständigen Ministerien der Länder Berlin und Brandenburg für einen Zeitraum von vier Jahren benannt.
- Das Kuratorium wählt aus dem Kreis der bibliotheksfachlichen Mitwirkenden eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung für eine Amtszeit von vier Jahren. Der Vorsitz wechselt jeweils nach einer Amtszeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, für den stellvertretenden Vorsitz ist eine bibliotheksfachliche Vertretung des jeweils anderen Landes vorzusehen.
- Das Kuratorium tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Kuratoriumsmitglieder gemäß Abs. 2 können sich vertreten lassen.
- Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Das Kuratorium kann Arbeitsgruppen gründen und diesen Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung einmalig oder dauerhaft übertragen.
- Ein Beirat kann eingerichtet werden. Er kann Empfehlungen zu Aktivitäten, Schwerpunktbildungen und Projekten des KOBV und seiner Zentrale einbringen, Kooperationen fördern, begutachten und die Evaluierung des Regelbetriebs begleiten.
- Der Beirat kann bis zu sieben Mitglieder haben. Die Mitglieder werden vom Kuratorium bestellt. Angehörige aus KOBV-Bibliotheken oder Beschäftigte am ZIB dürfen dem Beirat nicht angehören. Die Amtszeit des Beirats beträgt vier Jahre. Eine einmalige Verlängerung der Amtszeit ist möglich.
- Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertretung.
- Einmal jährlich findet das KOBV-Forum statt, ein Workshop für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie alle KOBV-Bibliotheken. Die KOBV-Zentrale und die KOBV-Bibliotheken informieren bei diesem Workshop über die Entwicklung des KOBV in technischer, inhaltlicher, wirtschaftlicher und konzeptioneller Hinsicht.
- Möglichst einmal jährlich findet ein eintägiges Fachkolloquium statt, dessen Thema vom Kuratorium festgelegt wird. Ziel des Kolloquiums ist der fachliche Austausch über wissenschaftlich-technische Entwicklungen im Bibliotheksbereich.
- Die KOBV-Zentrale legt dem Kuratorium zur ersten Sitzung des laufenden Jahres einen Arbeitsbericht über den Betrieb des vorangegangenen Jahrs zur Kenntnis und Bestätigung vor.
- Regelmäßig alle zwei Jahre veröffentlicht die KOBV-Zentrale einen KOBV-Jahresbericht, in welchem sowohl
- rückblickend über die bibliothekarisch-fachlichen Entwicklungen im Verbund und die Projekte des KOBV informiert wird als auch
- ein Ausblick auf anstehende Vorhaben gegeben wird.
Die Länder Berlin und Brandenburg finanzieren die KOBV-Zentrale am ZIB gemäß den Regelungen in der Ländervereinbarung zum KOBV dauerhaft.
Diese Statuten wurden vom Kuratorium am 16.12.2025 mit sofortiger Wirkung verabschiedet. Die bisherigen Statuten treten damit außer Kraft.
