Neu-Mitglieder im Verbund
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im KOBV wenden Sie sich bitte an die KOBV-Zentrale. Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Erste Informationen finden Sie auf der KOBV-Homepage unter:
Moratorium
Das Kuratorium des KOBV hat beschlossen, eine Zusammenarbeit mit juristischen Personen des Privatrechts bis auf Weiteres abzulehnen und Mitgliedschaften ausschließlich juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzubieten.
Hintergrund dieses Moratoriums ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/112/EG v. 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) durch den deutschen Gesetzgeber. Durch Neueinfügung des § 2b Abs. 3 in das Umsatzsteuergesetz werden nunmehr Beistandsleistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu geregelt. Um weiterhin die Befreiung von der Umsatzbesteuerung zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit des KOBV künftig ausschließlich auf öffentlich-rechtlicher Grundlage nur mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfolgen.
Dieses Moratorium wurde auf der 45. Kuratoriumssitzung am 14. März 2019 bestätigt.
Das KOBV-Kuratorium hat auf seiner 56. Kuratoriumssitzung am 04. April 2023 das Moratorium aufgehoben.
Ansprechpersonen
- Allgemeine Fragen, Dienstleistungen, Verträge:
Beate Rusch, rusch(at)zib.de - Technische Fragen:
Stefan Lohrum, lohrum(at)zib.de