Das Kuratorium ist das verbundpolitische Aufsichtsgremium des KOBV. Es trifft für die KOBV-Zentrale - ggf. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates des ZIB - alle Entscheidungen in grundsätzlichen und besonders bedeutsamen Angelegenheiten.
Das Kuratorium wurde von den Ländern Berlin und Brandenburg am 23.10.2001 konstituiert.
Der Hauptausschuss des KOBV hat die Aufgabe, die Sitzungen des Kuratoriums vorzubereiten und in Zusammenarbeit mit der KOBV-Zentrale die im Kuratorium getroffenen Entscheidungen zu spezifizieren, zu priorisieren sowie deren Umsetzung einzuleiten und zu begleiten.
Die Mitglieder des Hauptausschusses werden vom Kuratorium benannt. Die Sitzungen des Hauptausschusses sind offen für die Mitglieder und ihre Stellvertreter.